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Karlsruhe lässt EU-Schulden zu

Christian Rath
  • Mi, 07. Dezember 2022
    Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hält eine Kreditaufnahme der Europäischen Union für "nicht offensichtlich" rechtswidrig. Es beanstandet deshalb nicht den EU-Corona-Fonds.

Das Bundesverfassungsgericht hält die Verschuldung der EU für rechtens.  | Foto: Uli Deck (dpa)
Das Bundesverfassungsgericht hält die Verschuldung der EU für rechtens. Foto: Uli Deck (dpa)
Die EU darf zur Bewältigung der Pandemiefolgen Kredite aufnehmen, obwohl dies in den EU-Verträgen nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dies entschied an diesem Dienstag das Bundesverfassungsgericht und lehnte die Klagen von EU-Skeptikern ab. In seinem Urteil nannte das Gericht Bedingungen für die Kreditaufnahme der EU.
Konkret ging es um den ...

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