Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe räumt Homosexuellen mehr Rechte bei Adoption ein

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Für eine Neuregelung setzten die Richter eine Frist bis zum 30. Juni 2014.  

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Homosexuelle Paare haben vom Bundesverfassungsgericht mehr Rechte bei der Adoption erhalten. Foto: dpa
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