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Kay Nehm setzt Signale gegen Rechts

Christian Rath
  • Sa, 22. April 2006
    Deutschland

     

Seit 1999 übernimmt der Generalbundesanwalt immer wieder Ermittlungen nach Anschlägen Rechtsradikaler.

KARLSRUHE. Nicht bei jedem Mordfall übernimmt Generalbundesanwalt Kay Nehm die Ermittlungen. Wenn er – wie jetzt beim Angriff auf den Potsdamer Ernya M. – den Fall an sich zieht, will er damit meist ein Zeichen setzen. Grundsätzlich sind für Morde und Mordversuche die Staatsanwaltschaften vor Ort zuständig.

Laut Gesetz darf Kay Nehm den Fall nur dann an sich ziehen, wenn er "besondere Bedeutung hat" und die "äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" beeinträchtigt ...

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