Account/Login

Bundesarbeitsgericht

Kein Kopftuch in christlicher Klinik

Christian Rath

Von

Do, 25. September 2014 um 00:00 Uhr

Deutschland

Eine muslimische Krankenschwester wollte in einer evangelischen Klinik Kopftuch tragen, aber ihr Chef sagte Nein. Dieses Verbot ist rechtens – und nicht das erste seiner Art.

Wer in einer evangelischen Einrichtung ein muslimisches Kopftuch tragen will, verstößt gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Muslimische Krankenschwestern müssten sich in christlichen Krankenhäusern neutral verhalten und dürften ihre ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel