Neustadts Unterstadtanbindung kann ins Bebauungplanverfahren
Kein Lärmschutz notwendig
Wenn die Unterstadt an die B 31 angebunden wird, braucht es keine Lärmschutzvorkehrungen für die Anwohner. Das geht aus der Untersuchung eines Ingenieursbüros hervor. Die vorgeschrieben Lärmschutzwerte werden durchweg nicht überschritten, erläuterte Stadtbaumeister Henrich Graf gestern aus dem Gutachten. Es gehört zu einem dicken Stapel an Unterlagen, mit denen die Verwaltung am Dienstag den Ausschuss für Umwelt und Technik zur Vorberatung bittet, damit am 30. November der Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren auf den Weg bringen kann.
Do, 11. Nov 2010, 13:56 Uhr
Titisee-Neustadt
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