Neustadts Unterstadtanbindung kann ins Bebauungplanverfahren

Kein Lärmschutz notwendig

Wenn die Unterstadt an die B 31 angebunden wird, braucht es keine Lärmschutzvorkehrungen für die Anwohner. Das geht aus der Untersuchung eines Ingenieursbüros hervor. Die vorgeschrieben Lärmschutzwerte werden durchweg nicht überschritten, erläuterte Stadtbaumeister Henrich Graf gestern aus dem Gutachten. Es gehört zu einem dicken Stapel an Unterlagen, mit denen die Verwaltung am Dienstag den Ausschuss für Umwelt und Technik zur Vorberatung bittet, damit am 30. November der Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren auf den Weg bringen kann.  

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TITISEE-NEUSTADT. Die Lärmschutzuntersuchung legt Graf zufolge hochgerechnete Werten bis 2025 zugrunde. Die nächstgelegenen Gebäude wurden berücksichtigt, aber auch das Gebiet als ganzes und die Gutachstraße allein wurden ...

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