Keine Abschiebung ins Ungewisse

Nach einem Urteil aus Straßburg können Flüchtlinge nur nach Italien zurückgeschickt werden, wenn Rom Garantien für sie abgibt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Flüchtlingsfamilien können nur dann nach Italien abgeschoben werden, wenn die italienischen Behörden eine angemessene Unterbringung garantieren. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Wegen der großen Bedeutung hatte gleich die Große Kammer des Gerichtshofs den Fall übernommen. Gegen die Entscheidung sind deshalb keine Rechtsmittel mehr ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel