Keine Afghanistan-Reisen

BZ-Plus Gericht untersagt Entwicklungshelferin die Ausreise, weil sie entführt werden könnte.  

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Sybille Schnehage   | Foto: BZ
Sybille Schnehage Foto: BZ

LÜNEBURG/BERLIN. Sybille Schnehage darf seit 2016 nicht mehr zu ihrer Hilfsorganisation nach Afghanistan reisen, weil sie dort entführt werden könnte. Diese Beschränkung von Schnehages Reisefreiheit hielt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg nun für rechtmäßig, damit Deutschland nicht erpressbar wird.

Es ist ein neuer Ansatz in der Anti-Terror-Politik. Bisher sollten Reisebeschränkungen verhindern, dass islamistische Gefährder nach Syrien und Afghanistan ausreisen. Nun wird auch die Freiheit potenzieller Opfer eingeschränkt, um Gefahren zu vermeiden.
Sybille ...

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