Keine ewige Sozialbindung
Bundesgerichtshof gibt einer Genossenschaft Recht, die die Mieten wieder frei kalkulieren will.
KARLSRUHE. Für Sozialwohnungen kann es keine unbefristete Sozialbindung geben. Entsprechende Vereinbarungen seien "unwirksam", entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil hat aber keine dramatischen Auswirkungen. (Az.: V ZR 176/17)
Im konkreten Fall hat die Stadt Langenhagen bei Hannover einer Wohnungsgesellschaft 1995 Grundstücke verkauft. Die Gesellschaft musste dafür nur einen reduzierten Preis bezahlen und bekam sogar noch zinsgünstige Darlehen. Im Gegenzug wurde im Grundbuch ...