Keine Kontrolle ins Blaue
Verfassungsgericht hält bisherige Gesetze über die Erfassung von Autokennzeichen für nichtig.
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KARLSRUHE. Die Gesetze zur automatischen Überwachung von Kfz-Kennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein sind nichtig, weil sie nicht klar definiert sind. Dies entschied gestern der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Kläger vertrat der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß.
Beim Kennzeichenabgleich erfasst eine Polizeikamera am Straßenrand automatisch die Nummernschilder ...