Die Staatsanwaltschaft Freiburg sieht in dem Vorgehen eines Görwihler Jägers keinen Grund zur Beanstandung. Seine Jagd auf Schwäne war rechtens, das Verfahren wurde wegen "erwiesener Unschuld" eingestellt.
Der Abschuss von 16 Höckerschwänen rund um Weihnachten und ...