NPD-Verbotsverfahren
Keine spektakulären Enthüllungen
Die NPD hatte im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht "Knaller" angekündigt / Doch am ersten Tag in Karlsruhe blieben spektakuläre Enthüllungen aus.
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Würde er etwa ein aktives NPD-Vorstandsmitglied als V-Mann des Verfassungsschutzes enttarnen? Dann wäre das Verbotsverfahren geplatzt. Denn es gab die klare Karlsruher Vorgabe, dass die NPD-Vorstände während dieser für die Partei ...