Urteil aus Karlsruhe
Kirchliches Arbeitsrecht bleibt Sonderfall
Die Dienstleistungsgewerkschaft ist mit ihrem Versuch gescheitert, das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen durchzusetzen.
KARLSRUHE. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi rüttelte an der Sonderstellung der Kirche beim Arbeitsrecht und wollte das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen per Verfassungsbeschwerde durchsetzen. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die Eingabe als derzeit unzulässig abgelehnt.
Ausgangspunkt des Konflikts ist das besondere kirchliche Arbeitsrecht. Mit dem christlichen Verständnis einer Dienstgemeinschaft sei es nicht zu vereinbaren, durch Streiks Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Stattdessen gilt meist ein sogenannter ...