Klage der Witwe wurde abgewiesen
Urteil Landgericht / Plötzlicher Tod des 63-jährigen Ehemannes.
OFFENBURG/KEHL. Die Klage von Renate T. gegen das Klinikum Kehl ist von der 3. Zivilkammer am Landgericht als unbegründet abgewiesen worden. Ihr Ehemann war an den Folgen einer Lungenembolie gestorben. Zwei Tage vorher war der 63-Jährige stationär aufgenommen worden. Durch eine Diagnose der Lungenembolie hätte der Tod vermieden werden können, so der Vorwurf der Witwe.
Renate T. brachte ihren Ehemann am 26. Juni 2013. gegen 13.30 Uhr, wegen starker Schmerzen an der gesamten rechten Körperseite, die sich zudem beim Ein- und Ausatmen bemerkbar machten, in die Notaufnahme. Nach der stationären Aufnahme wurden die Blutwerte ermittelt und gegen ...