Klage gegen Bayer gescheitert
Antibabypille als Ursache für Thrombose nicht zweifelsfrei nachweisbar.
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Im Prozess um die Antibabypille "Yasminelle" wurde am Donnerstag vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen das Urteil gesprochen: Die Klage gegen den Pharmakonzern Bayer wird abgewiesen. Es konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass das Verhütungsmittel an den gesundheitlichen Problemen der Klägerin schuld ist.
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