Knast statt Kloster für den ausgebufften Anlagebetrüger
Vorbestrafter und geständiger Angeklagter erklärt sich vom Saulus zum Paulus / Gericht glaubt’s ihm nicht und lehnt Anträge auf Bewährung bei Ordensbrüdern ab.
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Kloster statt Knast, das war der Wunsch eines 48-jährigen Anlagebetrügers. Doch den hat das Amtsgericht dem geständigen Mann nicht erfüllt. Für die 14 Taten, mit denen gutgläubige Anleger von Mitte 2009 bis Mitte 2010 um 250 000 Euro betrogen worden waren, hatte Staatsanwalt Jan Spoenler zwei Jahre Haft ...