Knöllchen werden auch ins Nachbarland nachgeschickt
Eine Region, drei Länder – unterschiedliche Regelungen beim Parken. Da kann man beim Parken im Nachbarland schon einmal durcheinander kommen. Klar ist: Strafzettel gibt’s auch über die Grenze hinweg.
In der Schweiz bedeutet dieses Schild „Parkieren Verboten“, in Deutschland „Eingeschränktes Halteverbot“ und in Frankreich „Stationnement interdit“, also Parken verboten. Foto: Maja Tolsdorf
Immer wieder stoßen wir im Alltag an Grenzen: an körperliche, psychische, finanzielle, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Hinzu kommen in der Region noch die Grenzen zu den zwei Nachbarstaaten. Dabei können Grenzen durchaus auch etwas Verbindendes haben. Spannende Erfahrungen rund um das Thema Grenzen stellt die BZ in ihrer Serie "Grenzfälle" vor. Heute: Strafzettel in Frankreich, Deutschland und der Schweiz
Bunt ist es auf den Straßen der benachbarten Schweiz ebenso wie im Elsass. Blaue, weiße und gelbe Linien kennzeichnen Parkflächen oder weisen auf Verbote hin. ...