Ein Schild mit an die NS-Zeit angelehnten Phrasen hatte ein 53-Jähriger mehrfach öffentlich herumgetragen. Nun war er wegen Volksverhetzung angeklagt. Den Prozess nutzte er zur Selbstinszenierung.
Masken zu tragen, fanden Menschen aus der Querdenker-Szene ein Unding. Foto: Marijan Murat (dpa)
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Das Freiburger Amtsgericht hat einen 53 Jahre alten Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu 30 Euro) verurteilt. Der Angeklagte, der als Gegner der Corona-Maßnahmen auftrat, hatte etliche Gleichgesinnte im Schlepptau. Die 20 Stühle im Sitzungssaal ...