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Kindergeldanspruch von Grenzgängern in der Schweiz: Alles, was man wissen muss

Tobias Lacoste

Von Tobias Lacoste

Mo, 24. November 2008 um 00:00 Uhr

Kreis Lörrach

Kinderzulage, Kindergeld oder was?

LÖRRACH. Bei den Baden-Württembergischen Finanzämtern sind circa 40 000 Grenzgänger erfasst, die in Deutschland wohnen und zur Arbeit jeden Tag über die Grenze in die Schweiz pendeln. Bei denjenigen mit Kindern stellt sich die Frage, welcher Staat – der Wohnsitzstaat (Deutschland) oder der Staat, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (Schweiz) – zur Leistung von Kindergeld verpflichtet ist.

Seit In-Kraft-Treten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und den EG-Mitgliedstaaten am 1. Juni 2002 werden die EWG-Verordnungen Nr. 1408/71 und 574/72 auch in der Schweiz angewendet. Sie enthalten neben den allgemeinen Grundsätzen der zwischenstaatlichen Koordinationen, die für sämtliche Sozialversicherungen gelten, ...

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