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Kindergeldanspruch von Grenzgängern in der Schweiz: Alles, was man wissen muss

Tobias Lacoste
  • Mo, 24. November 2008, 00:00 Uhr
    Kreis Lörrach

Kinderzulage, Kindergeld oder was?

Die Kindergeldansprüche von Grenzgänge... drei verschiedene Gruppen unterteilt.  | Foto: fotolia.com/Food
Die Kindergeldansprüche von Grenzgängern werden in drei verschiedene Gruppen unterteilt. Foto: fotolia.com/Food

LÖRRACH. Bei den Baden-Württembergischen Finanzämtern sind circa 40 000 Grenzgänger erfasst, die in Deutschland wohnen und zur Arbeit jeden Tag über die Grenze in die Schweiz pendeln. Bei denjenigen mit Kindern stellt sich die Frage, welcher Staat – der Wohnsitzstaat (Deutschland) oder der Staat, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (Schweiz) – zur Leistung von Kindergeld verpflichtet ist.

Seit In-Kraft-Treten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und den EG-Mitgliedstaaten am 1. Juni 2002 werden die EWG-Verordnungen Nr. 1408/71 und 574/72 auch in der Schweiz angewendet. Sie enthalten neben den allgemeinen Grundsätzen der zwischenstaatlichen Koordinationen, die für sämtliche Sozialversicherungen gelten, ...

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