Umsatzsteuer

Kuchensteuer an Schulen in Baden-Württemberg ist vom Tisch

BZ-Plus Schüler, Klassen und Eltern in Baden-Württemberg können weiter Kuchen verkaufen, ohne dass Umsatzsteuer anfällt. Alles werde nun unbürokratisch geregelt, sagt Finanzminister Bayaz.  2 min

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Beim Kuchenverkauf an Schulen bleibt steuerlich alles beim Alten.  | Foto: Alexander Huber
Beim Kuchenverkauf an Schulen bleibt steuerlich alles beim Alten. Foto: Alexander Huber
Kuchenverkauf an baden-württembergischen Schulen soll doch keine Bürokratie-Orgie werden: Das Landesfinanzministerium hat am Freitag erklärt, man habe das "unbürokratisch geregelt". Anders als befürchtet, soll ein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel