Weizen, Haselnüsse, Mandeln: Müssen Vereine an ihren Kuchentheken alle Allergene aufführen, die im Backwerk stecken? Eine neue EU-Verordnung sorgt für Verwirrung, wie der Blick in den Kreis Lörrach zeigt.
Dass kommerzielle Lebensmittelanbieter nach der EU-Verordnung, die im Dezember in Kraft getreten ist, auch bei loser Ware allergieauslösende Stoffe angeben müssen, ist unstrittig. Doch wie sieht es bei ehrenamtlich geführten Vereinen aus? Da gibt es zwar Kriterien, ...