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FREIBURG. Seit drei Jahren gilt in Baden-Württemberg das Bildungszeitgesetz. Es ermöglicht Arbeitnehmern, bis zu fünf Arbeitstage zur Weiterbildung frei zu nehmen – das meint berufliche ebenso wie politische Bildung, aber auch eine Qualifizierung für ein Ehrenamt. Unter den 747 Institutionen, die vom zuständigen ...