Die staatliche Einrichtung bekommt keine Ausnahme vom Zertifizierungsverfahren / Wirtschaftsministerium prüft das Gesetz.
FREIBURG. Seit drei Jahren gilt in Baden-Württemberg das Bildungszeitgesetz. Es ermöglicht Arbeitnehmern, bis zu fünf Arbeitstage zur Weiterbildung frei zu nehmen – das meint berufliche ebenso wie politische Bildung, aber auch eine Qualifizierung für ein Ehrenamt. Unter den 747 Institutionen, die vom zuständigen ...