Zwei Jahre und zwei Monate: Vor dem Landgericht Freiburg wurde ein Lörracher auch in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe verurteilt. Er soll das Auto seiner Ex-Frau angezündet haben.
Das Landgericht kommt zu einem ähnlichen Ergebnis wie das Lörracher Amtsgericht. Foto: Ingo Schneider
"Auf gar keinen Fall hätte die Kammer bei einer niedrigeren Strafe diese zur Bewährung ausgesetzt." Mit diesen an den Angeklagten gerichteten Worten hat die Vorsitzende Richterin Christine Frank im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Freiburg zum Ausdruck gebracht, welche Wiederholungsgefahr sie beim 34-jährigen Lörracher ...