Seit dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Welche Auswirkungen hat das auf Pflegeheime und Pflegedienste? Ein Stimmungsbild aus Kandern und Efringen-Kirchen.
Seit dem 16. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Betroffen sind davon unter anderem Pflegeheime und ambulante Pflegedienste. Sie dürfen nur noch Mitarbeiter beschäftigen, die eine Immunität gegen das Coronavirus nachweisen können – durch eine Impfung oder in begrenztem Umfang den Nachweis einer Genesung. Welche Auswirkungen hat dies auf Pflegeheime und Pflegedienste in Kandern und Efringen-Kirchen – und was halten die Verantwortlichen davon?
Das städtische ...