Herbst
Laubbläser und Laubsauger machen nicht nur Lärm, sondern schaden auch Tieren
Wenn der Wind das Herbstlaub von den Bäumen weht, haben Laubbläser und -sauger Hochsaison. Doch sie sind nicht nur laut, sondern auch schädlich für Tiere. So geht es besser.
Sigrun Rehm & dpa
Sa, 25. Okt 2025, 13:30 Uhr
Haus & Garten
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Zurzeit brummen, rattern und brausen sie wieder: Auf Gehwegen und Terrassen, in Parks und Gärten sind wie jeden Herbst vielerorts Geräte im Einsatz, die das Herbstlaub im Handumdrehen aufräumen. "Die Gartenhelfer beseitigen unerwünschte Blätter rückenschonend und zeitsparend", erklärt etwa der TÜV Süd und gibt Tipps zur "Erleichterung der Gartenarbeit". Laubsauger ziehen demnach das Laub per Luftstrom an und sammeln es in einem Sack, Laubbläser pusten die Blätter auf einen Haufen, der dann einfacher entsorgt werden kann. "Viele Gartenbesitzer greifen auch zu Kombimodellen, die die Funktionen beider Geräte vereinen", so die Prüfexperten.
Praktisch, aber schädlich
Auf großen Flächen im öffentlichen Raum wie Parks ermöglichen die Geräte die Bewältigung von viel Arbeit in kurzer Zeit und mit überschaubarem Personaleinsatz. Allerdings haben sie empfindliche Nachteile für Tiere und Pflanzen, wie Umweltschützer betonen. So saugen Laubsauger auch Insekten ein, Laubbläser wirbeln Feinstaub, Tierkot und Schimmelsporen auf. "Natürlich müssen Straßen und Gehwege aus Gründen der Verkehrssicherheit gereinigt werden", sagt Ralf Schmidt, Vorsitzender der Freiburger Ortsgruppe des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu). Doch im Garten hätten Laubsauger und Laubbläser nichts verloren, vielmehr verursachten sie "massive ökologische Schäden".
"Motorisierte Laubsauger rattern durch die Gärten und saugen Millionen Kleinstlebewesen zusammen mit dem Laub auf – oft werden sie dabei direkt zerstückelt", sagt Schmidt. Die Geräte erzeugten Luftgeschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern und Saugleistungen von etwa zehn Kubikmetern pro Minute. Käfer, Spinnen, Tausendfüßer, Asseln und Frösche hätten kaum eine Chance, diesem Sog zu entkommen. "Besonders fatal sind Geräte mit Häckselfunktion, bei denen Tiere und Insekten im gleichen Arbeitsgang geschreddert werden", so der Umweltschützer. Hinzu kämen gesundheitsschädliche Abgase.
Manche Geräte sind so laut wie ein Presslufthammer
Das Umweltbundesamt rät ebenfalls vom Einsatz der motorisierten Gartenhelfer ab. "Laubsauger und -bläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Lärm macht krank", schreibt die Bundesbehörde auf ihrer Webseite. Als Alternative empfiehlt sie Besen, Rechen oder Harke. "Sie verbrauchen kein Benzin und keinen Strom, sind leichter, leise, ungefährlich für Boden und tierische Gartenbewohner und überdies viel kostengünstiger."
Der Freiburger Ralf Schmidt rät, das Laub einfach unter Sträuchern und Bäumen liegen lassen – zum Schutz von Tieren und Pflanzen. Zusammengerechte Haufen aus Laub und Zweigen und "wilde Ecken" im Garten seien als trockenes Plätzchen eine unverzichtbare Überwinterungshilfe für Igel, Fledermäuse, Vögel und die Larven zahlreicher Schmetterlingsarten. Auf dem Rasen hingegen ist eine dicke Laubschicht schädlich, weil das Gras auch im Winter langsam weiter wächst. Fehlen Nährstoffe und Licht, wird der Rasen gelb. Schmidt betont, das Herbstlaub kein Abfall sei, sondern eine ausgeklügelte Recyclingmethode der Natur. Wer keinen Platz für einen Laub- oder Reisighaufen habe, könne eine überschaubare Menge Laub auf dem Kompost oder in der Biotonne entsorgen. "So wird es dem Nährstoffkreislauf zugeführt und kann im Frühjahr als wertvoller Humus auf die Beete zurückkehren", so Schmidt. Viele Gemeinden bieten im Herbst alternativ auch spezielle Behälter oder Laubsäcke an, die separat abgeholt werden.
Kommunen können die Geräte nicht einfach verbieten
Weil sich viele Bürgerinnen und Bürger vom Lärm der Laubbläser und Laubsauger gestört fühlen, kommt auch in der Region immer wieder der Wunsch auf, die Geräte zu verbieten. Allerdings haben Städte und Kreise in Deutschland laut dem Gemeindetag Baden-Württemberg – anders als in der Schweiz – keine Möglichkeit für eigene Regeln. Es gebe eine EU-rechtliche Vorgabe, die über die sogenannte Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in deutsches Recht umgesetzt worden sei. "Für Kommunen besteht daher keine Möglichkeit, weitergehende oder vom übergeordneten Recht abweichende Regelungen zu treffen", hieß es. Die Verordnung regelt den Einsatz von Maschinen in Wohngebieten und sogenannten empfindlichen Gebieten. Für Laubbläser und Laubsauger gibt es nach Angaben des Gemeindetags besonders strenge Vorgaben: Sie dürften nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
Bei einer Volksabstimmung in Zürich hatte sich die Mehrheit Ende September dafür ausgesprochen, den Einsatz von Laubbläsern und -saugern einzuschränken. Benzinbetriebene Maschinen werden demnach verboten und nur noch elektrische Geräte zugelassen. Auch werden Laubbläser nur von Oktober bis Dezember geduldet. Nur ausnahmsweise können sie in anderen Monaten verwendet werden – etwa für Bauarbeiten oder zum Saubermachen nach Großveranstaltungen.
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