Schwurgericht
Lebenslang für Biederbach-Mord
Schwurgericht sieht klare Schuld des 40 Jahre alten Angeklagten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
FREIBURG. Heimtückisch hat ein 40-jähriger Mann am Fasnachtssonntag in diesem Jahr seine ehemalige Geliebte mit trügerischen SMS vom Handy seiner Lebensgefährtin nach Biederbach ins Elztal gelockt und anschließend ermordet. Das hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Freiburg am Dienstag nach zehntägiger Beweisaufnahme entschieden und den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Auswertung von Handydaten, DNA-Spuren und Zeugenaussagen hätten die Richter von der Täterschaft des Angeklagten zweifelsfrei überzeugt, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack in ihrer Urteilsbegründung. Der Angeklagte ...