Lebenslange Haft für den Mörder von Ayleen A. aus Gottenheim bestätigt
Der Schuldspruch für den Mörder der 14-jährigen Ayleen hat Bestand. Der Bundesgerichtshof hat seine Revision überwiegend verworfen. Trotzdem muss zu einem Teil der Vorwürfe neu verhandelt werden.
Das Gerichtsurteil gegen den Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg ist größtenteils rechtskräftig. Einen entsprechenden Beschluss vom 4. Juli dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt veröffentlicht.
Demnach hat das Landgericht Gießen ...