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Bundesgerichtshof

Lebenslange Haft für den Mörder von Ayleen A. aus Gottenheim bestätigt

BZ-Plus Der Schuldspruch für den Mörder der 14-jährigen Ayleen hat Bestand. Der Bundesgerichtshof hat seine Revision überwiegend verworfen. Trotzdem muss zu einem Teil der Vorwürfe neu verhandelt werden.  

Der Angeklagte vor der Urteilsverkündung im Landgericht Gießen (Archivbild)  | Foto: Boris Roessler (dpa)
Der Angeklagte vor der Urteilsverkündung im Landgericht Gießen (Archivbild) Foto: Boris Roessler (dpa)
Das Gerichtsurteil gegen den Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg ist größtenteils rechtskräftig. Einen entsprechenden Beschluss vom 4. Juli dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt veröffentlicht.
Demnach hat das Landgericht Gießen ...

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