Lesen, was zwischen den Zeilen steht

Zeugnisse haben ihre ganz eigene Sprache und nicht immer bedeuten die Worte das, was auf den ersten Blick positiv klingt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Zu einer Bewerbung gehört auch das Zeugnis des ehemaligen Arbeitgebers.   | Foto: Fotolia
Zu einer Bewerbung gehört auch das Zeugnis des ehemaligen Arbeitgebers. Foto: Fotolia

LÖRRACH. Wer sich für eine Arbeitsstelle bewirbt, muss vor allem seine Arbeitszeugnisse vorlegen. Enthalten diese problematische Aussagen, schwinden die Chancen auf ein Vorstellungsgespräch und die Stelle in der Regel auf ein Minimum. Dabei hat sich in der Praxis eine Zeugnissprache herausgebildet, die auch versteckte Botschaften enthalten kann.

Worum geht es?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer unter anderem bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zur Verfügung zu stellen. Wohlwollend bedeutet dabei ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel