Leserbrief: Projekte wohl für Führerschein-Lottogewinner

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VERKEHRSHILFE FÜR HANDEL
Eine Leserin schreibt zum Bericht "Stadt lehnt geforderte Verkehrshilfe für den Handel ab" vom 24. Juni.
Man kann zu den wechselnden Konzepten zur Optimierung der Innenstadtgestaltung stehen, wie man möchte, allerdings bringt mich manche Argumentation ins Grübeln. Bereits die Notwendigkeit eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hauptstraße/Adolf-Müller Straße in der Hauptsache damit zu begründen, dass sich die Unfallgefahr hierdurch deutlich verringern würde, kann ich nur schwer nachvollziehen, zumal in der StVO § 8 (1) Folgendes steht: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist." Die bisher angebrachten Schilder "Vorfahrt achten" sind grundsätzlich eindeutig und bei strikter Beachtung dieser dürfte es nicht zu Unfällen kommen. Die Argumentation, dass die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Hebelstraße dazu führen könnte, dass Fahrzeuge bei Rückstau bis über den Bahnübergang hinaus Gefahr laufen, schlimmstenfalls auf den Schienen von einem Zug erfasst zu werden, ist ebenfalls nicht gegeben, wenn man auch hier die StVO § 19 (3) zu Rate zieht: "Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten". Sollte natürlich das Ziel der Verkehrsführung in erster Linie sein, Autofahrer zu schützen, die ihren Führerschein im Lotto gewonnen haben, bin ich schon sehr gespannt auf das nächste Projekt.

Elke Schlageter, Maulburg
Schlagworte: Elke Schlageter
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