Leserbrief: Warum Kostenschätzung nicht offengelegt?

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NATURBAD IN SCHOPFHEIM
Ein Leser schreibt zum BZ-Artikel vom 20. September "Naturbadbefürworter gehen in die Offensive":
Der BZ-Artikel bedarf eines Kommentars und einer Richtigstellung. Die Aussage der Stadtverwaltung, dass bei einem Naturbad nahezu alles an Wünschen möglich wäre (vergrößerte Wasserfläche und auch noch die Sanierung des Gebäudes) und bei einem Erhalt als konventionelles Bad das genaue Gegenteil, ist solange völlig unglaubwürdig, wie es keine Offenlegung mindestens einer seriösen Kostenschätzung für die Sanierung als Naturbad oder als klassisches Bad gibt. Warum hat die Stadtverwaltung Angst vor der Bürgerschaft und legt die Karten nicht offen?

Warum wird bei Erhalt als klassisches Freibad kein schrittweises Vorgehen diskutiert, das heißt mit den vorhandenen Geldmitteln die vorhandenen Becken und die Reinigungstechnik und zu einem späteren Zeitpunkt das Gebäude sanieren, wie es andere Gemeinden auch tun?

Völlig ausgeklammert wird von den Naturbadbefürwortern, dass wir in unserem Freibad ein bei jungen Familien und auch älteren Menschen sehr beliebtes warmes Innenbecken mit einer Wassertemperatur von 32 Grad haben. Es kann wohl nur bei einer Sanierung unseres Bades als klassisches Bad erhalten bleiben; bei einem Betrieb des Innenbeckens als Naturbad ginge es nur bis zur Temperaturgrenze für Naturbäder von 25 Grad und in ein derart kühles und trübes Naturbadwasser werden keine Eltern ihre Kleinkinder lassen, zumal wenn – siehe andere im Betrieb befindliche Naturbäder – Warnschilder im Bad vor möglichen Infektionsgefahren warnen. Ein Naturbad außen und ein klassisches Bad innen hätte zwei Systeme zur Keimreduzierung zur Voraussetzung und wäre teuer und unsinnig

Die Kritik von Herrn Klemm am Ende des Artikels – wenn er sie denn wirklich so gemacht hat – "dass Menschen ohne Wohnadresse in Schopfheim die Mitbestimmung abgesprochen wird und dies weder fair noch sachgerecht sei" und er dies der IG anlastet, ist schlicht nicht zutreffend. Nach §21 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg dürfen an einem Bürgerbegehren und auch an einem Bürgerentscheid nur die Bewohner des Ortes teilnehmen, wo sich die Angelegenheit/der Gegenstand des Begehrens befindet. Nicht die IG ist dafür verantwortlich, sondern der Landtag in Stuttgart.Hartmut Beikirch, Schopfheim
Schlagworte: Hartmut Beikirch, Herrn Klemm

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