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LÄRMSCHUTZ
zu "Lärmschutz als Streitfall", BZ vom 24. April, Seite 15, und Leserbriefen:
Privates Interesse
Frau Vollmer sollte ihre privaten wirtschaftlichen Interessen auch als solche vertreten und sich nicht zur Vertreterin der Gesamtheit aller Gewerbetreibenden ernennen. Mir ist kein Meinungsbild der Gewerbetreibenden bekannt, das den Lärmschutz in Konflikt mit dem wirtschaftlichen Standort Neustadt sieht. Als Gewerbetreibende bin ich unbedingt für die Eindämmung des Verkehrslärms durch die B 31, da (auch aus ...

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