Wer eine ärztliche Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit vorlegt, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. In Ausnahmefällen kann es aber vorkommen, dass diese Bescheinigung nicht reicht.
Obwohl für den Arbeitgeber die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit nicht ersichtlich sind – nur die ...