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Urteil

Lohnfortzahlung kann in Ausnahmen trotz Krankschreibung ausgesetzt werden

Kurt Höllwarth
  • So, 03. Oktober 2021, 14:06 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Abo Wer eine ärztliche Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit vorlegt, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. In Ausnahmefällen kann es aber vorkommen, dass diese Bescheinigung nicht reicht.

In Ausnahmefällen nicht genug: Krankschreibung  | Foto: Patrick Pleul (dpa)
In Ausnahmefällen nicht genug: Krankschreibung Foto: Patrick Pleul (dpa)
Obwohl für den Arbeitgeber die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit nicht ersichtlich sind – nur die ...

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