Weil er einem Minderjährigen Marihuana verkauft hat und wegen weiterer Drogenverstöße hat das Schöffengericht Freiburg einen 26-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einem damals erst 15-jährigen Jungen Marihuana verkauft hat. Der Angeklagte, der seit April in Untersuchungshaft saß, bestätigte größtenteils, was die Staatsanwaltschaft ihm ...