Gesundheit
Seit dem 1. März besteht die Masernimpflicht
dpa
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Di, 03. März 2020, 15:43 Uhr
Gesundheit & Ernährung
Nicht nur Kinder, auch einige Erwachsenengruppen müssen nachweisen, dass sie immun gegen die Krankheit sind, wenn am 1. März die Masernimpfpflicht in Kraft tritt. Die Regelungen im Einzelnen:
Was passiert Eltern, die ihr Kind
nicht impfen lassen wollen?
Für welche Erwachsenen
gilt die Impfpflicht?
Für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in Einrichtungen wie Ferienlager oder Flüchtlingsheimen. Auch deren ...