Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Massenüberwachung des BND im Ausland verstößt gegen Grundrechte

Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes im Ausland verstößt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegen Grundrechte. Das BND-Gesetz muss überarbeitet werden.  

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  | Foto: Daniel Reinhardt
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Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte. ...

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