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Neuanpflanzungen werden bezuschusst / Abflämmen von Böschungen erlaubt / WG zieht Bilanz.  

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KENZINGEN-NORDWEIL. Das lange geforderte Abflämmen der Böschung ist seit vorigem Jahr wieder erlaubt, jetzt soll es auch genutzt werden. Bei der Generalversammlung der Winzergenossenschaft Nordweil ermunterten der Vorstandsvorsitzende Rainer Frank und Johannes Kaesler von der Stadtverwaltung die Winzer, die Feuerökologie bei der Böschungspflege auch einzusetzen.

Bis Ende Februar ist das Flämmen auf allen Böschungen erlaubt, für Nordhänge sogar bis zum 15. März. Trockenes Wetter nach frostigen Nächten bietet die beste Voraussetzung für ein geregeltes Abflämmen. Die Winzer im nördlichen Breisgau können das zweite Jahr die Ausnahmegenehmigung nutzen. Für sie hatten sich WG und Stadt ...

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