Mehr oder weniger erlaubt
Wer auf den Stahlbögen der Wiwili-Brücke turnt, tanzt oder einfach sitzt, ist rechtlich kaum zu belangen.
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Immer wieder stehen oder sitzen – zumeist junge Leute – auf den blauen Stahlstreben der Wiwili-Brücke. Überraschenderweise ist das nicht verboten. Das ergab eine rathausinterne Prüfung auf Anfrage der BZ.
"Rechtlich ist die Fragestellung nicht klar zuzuordnen", teilt die Pressestelle der Stadtverwaltung mit. Die städtische Polizeiverordnung ...