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Schönheitsreparaturen

Mieter und Vermieter sollen sich die Kosten teilen

  • dpa

  • Mi, 08. Juli 2020, 19:20 Uhr
    Wirtschaft

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: In nicht renovierten Wohnungen sollen sich Mieter und Vermieter die Modernisierungskosten teilen. Darüber ist niemand glücklich.

Kostenteilung schlägt der Bundesgerichtshof vor, wenn renoviert werden soll.  | Foto: Caroline Seidel (dpa)
Kostenteilung schlägt der Bundesgerichtshof vor, wenn renoviert werden soll. Foto: Caroline Seidel (dpa)
Eine häufige Streitfrage bei Renovierungsarbeiten in Mietwohnungen ist nun durch den Bundesgerichtshof (BGH) geklärt: Unrenoviert bezogene Räume müssen bei Bedarf vom Vermieter gestrichen oder frisch tapeziert werden. Der Mieter muss aber einen Teil der Kosten übernehmen, in der Regel die Hälfte, wie die ...

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