Der Bundesgerichtshof hat entschieden: In nicht renovierten Wohnungen sollen sich Mieter und Vermieter die Modernisierungskosten teilen. Darüber ist niemand glücklich.
Eine häufige Streitfrage bei Renovierungsarbeiten in Mietwohnungen ist nun durch den Bundesgerichtshof (BGH) geklärt: Unrenoviert bezogene Räume müssen bei Bedarf vom Vermieter gestrichen oder frisch tapeziert werden. Der Mieter muss aber einen Teil der Kosten übernehmen, in der Regel die Hälfte, wie die ...