Jugendschöffengericht

Milde Strafe für Fahrradwurf auf fahrendes Auto

Junge Täter müssen Schaden am Auto wieder gutmachen, das sie nachts von einer Brücke mit einem Fahrrad beworfen haben.  

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Dieses Fahrrad wurde bei dem bösartigen Anschlag zum Wurfgeschoss.   | Foto: Polizei
Dieses Fahrrad wurde bei dem bösartigen Anschlag zum Wurfgeschoss. Foto: Polizei

KEHL. Wenn Täter Gegenstände von Autobahnbrücken auf durchfahrende Fahrzeuge werfen, ist die Öffentlichkeit mit Recht besonders empört: Die potentiellen Folgen sind verheerend. Weil sie ein Fahrrad von einer Brücke über die B 28 gezielt auf ein darunter durchfahrendes Auto geworfen haben, mussten sich jetzt zwei Heranwachsende im Alter von jeweils 20 Jahren vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Tat als versuchtes Tötungsdelikt zum Landgericht angeklagt. Das Verfahren wurde indes nur wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eröffnet. Beide erhielten je eine Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.
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