Amtsgericht Freiburg

Mildes Urteil für 18-Jährigen, der sich Falschgeld im Darknet beschaffte

Peter Sliwka

Von Peter Sliwka

Do, 08. November 2018 um 15:04 Uhr

Freiburg

BZ-Plus 18 Monate Jugendstrafe auf Bewährung lautet das Urteil des Jugendschöffengerichts für einen 18-Jährigen Freiburger. Er hatte im Darknet Falschgeld organisiert – und mit Drogen gehandelt.

Keinen Spaß versteht der Gesetzgeber, wenn es um Falschgeld geht. Wer es als Erwachsener gewerbsmäßig in Umlauf bringt, riskiert eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Nicht unter fünf Jahren wird der bewaffnete Drogenhandel bei Erwachsenen geahndet. Und wie sehen die Strafen nach ...

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

Gleich können Sie weiterlesen!

Exklusive Vorteile:

  • 5 BZ-Abo-Artikel pro Monat frei auf badische-zeitung.de
  • Redaktioneller Newsletter mit den wichtigsten Nachrichten aus Südbaden
  • Qualitätsjournalismus aus Ihrer Heimat von 150 Redakteuren und 1500 freien Journalisten. Verwurzelt in der Region. Kritisch. Unabhängig.

BZ-Digital Basis 0,00 €
im 1. Monat

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
1 Monat kostenlos testen

jederzeit kündbar

Registrieren kostenlos

  • 5 BZ-Abo-Artikel pro Monat frei auf badische-zeitung.de
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Die eingegebene E-Mail Adresse ist bereits registriert.
Hier können Sie sich anmelden
Diese E-Mail-Adresse ist bereits registriert aber nicht aktiv.
Aktivierungslink erneut zuschicken

Zurück

Anmeldung