Amtsgericht Freiburg
Mildes Urteil für 18-Jährigen, der sich Falschgeld im Darknet beschaffte

18 Monate Jugendstrafe auf Bewährung lautet das Urteil des Jugendschöffengerichts für einen 18-Jährigen Freiburger. Er hatte im Darknet Falschgeld organisiert – und mit Drogen gehandelt.
Keinen Spaß versteht der Gesetzgeber, wenn es um Falschgeld geht. Wer es als Erwachsener gewerbsmäßig in Umlauf bringt, riskiert eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Nicht unter fünf Jahren wird der bewaffnete Drogenhandel bei Erwachsenen geahndet. Und wie sehen die Strafen nach ...