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Missbrauch von "110" kommt teuer

  • Mi, 16. April 2008
    Freiburg

     

Ein Freiburger muss 250 Euro Geldstrafe für den Missbrauch von Notrufen zahlen/Keine Pflicht zur Mitarbeit bei der Polizei.

Wer wissen will, ob der vor der Haustür Einlass begehrende Polizist dafür einen Durchsuchungsbeschluss benötigt, darf nicht die 110 wählen. Wer es dennoch tut, macht sich des Missbrauchs von Notrufen schuldig. So wie ein Freiburger, der deswegen zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden ist. Die Notrufnummer 110 ist ausschließlich für Notrufe da, machte das Urteil klar.

Es geschah an einem Abend im Juni des vergangenen Jahres. Plötzlich stand die Polizei vor dem Haus des Angeklagten. Sie war nicht gekommen, um seiner Lebensgefährtin zum runden Geburtstag zu gratulieren und die ...

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