Mit dem Gartenpapst unterwegs

Zwei Dutzend BZ-Leser erhielten eine exklusive Führung über das Gartenschaugelände mit Volker Kugel und Tobias de Haen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
BZ-Leser mit dem Gartenpapst Volker Kugel (Dritter von rechts)  | Foto: WOLFGANG BECK
BZ-Leser mit dem Gartenpapst Volker Kugel (Dritter von rechts) Foto: WOLFGANG BECK

LAHR. Exklusiv für zwei Dutzend Leser der Badischen Zeitung ist der SWR-Gartenexperte Volker Kugel gestern prominenter Teilnehmer beim Rundgang über das Gartenschaugelände gewesen, über das LGS-Geschäftsführer Tobias de Haen führte. Im Fokus standen die Schaugärten und andere Attraktionen im Kleingarten- und Bürgerpark. Viel zu staunen gab es mit dem Gartenpapst, der auch Direktor des "blühenden Barock" in Ludwigsburg ist. Am Nachmittag stand Kugel bei der Gartensprechstunde im Bürgerpark-Pavillon Rede und Antwort.

Der Rundgang hatte noch nicht begonnen, da musste Volker Kugel am Haupteingang schon die ersten Fragen rund um die Gartenschau beantworten. Viele der BZ-Leser, die die Führung gewonnen hatten, kannten den "Gartenpapst" aus dem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel