Weil er einen 28-Jährigen vom Rad geschubst hat, muss ein Motorradfahrer Schmerzensgeld zahlen. Absicht war nicht nachzuweisen.
Der Prozess fand am Amtsgericht statt. Foto: Ingo Schneider
Ein 58 Jahre alter Motorradfahrer musste sich vor dem Freiburger Schöffengericht wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Das Verfahren wurde eingestellt mit der Auflage, 2000 Euro Schmerzensgeld und ...