Service

Mutterschutz, Elterngeld, Kinderfreibetrag: Wie der Staat junge Familien hilft

BZ-Plus Wenn aus Paaren Eltern werden, gibt es viel zu tun. Auch finanziell will die Geburt vorbereitet sein. Die öffentliche Hand unterstützt Eltern auf vielfältige Weise.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Diese Kinder haben viel Spaß.   | Foto: DPA
1/2
Diese Kinder haben viel Spaß. Foto: DPA
Mutterschutz
Werdende Mütter, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, dürfen grundsätzlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Das regelt das Mutterschutzgesetz. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten steigt die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Wird bei dem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung eine Behinderung festgestellt, kann die Mutter eine Verlängerung der Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen beantragen.
Während der gesamten Schwangerschaft, also vom ersten Tag an und bis zum ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel