Nachbars elektronisches Argusauge

Überwachung von Gebäuden ist nur in wenigen Fällen gestattet, weil damit oft die Rechte der Gefilmten verletzt werden.  

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Persönlichkeitsrechte von Passanten ge...cherheitsbedürfnis des Grundbesitzers.  | Foto: Nigel Treblin/ddp
Persönlichkeitsrechte von Passanten gehen bei der Gebäudeüberwachung vor das Sicherheitsbedürfnis des Grundbesitzers. Foto: Nigel Treblin/ddp
Die moderne Elektronik ermöglicht Haus- und Grundbesitzern eine nahezu lückenlose Überwachung ihrer Immobilie – etwa durch Videokameras. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, wird von den Gerichten gestattet. Es gelten strenge Vorschriften. Keinesfalls dürfen ...

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