Auch bei einem Streik können Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden.
Es ging um einen Streik des Sicherheitspersonals am Flughafen Hamburg 2015.
Seit 2005 haben Reisende in der EU Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung, wenn ihr Flug stark ...