Wer in Baden-Württemberg einen Kampfhund halten will, muss strenge Auflagen befolgen. Dazu gehört auch ein Wesenstest für das Tier. Was wird geprüft – und was passiert, wenn der Hund ihn nicht besteht?
Polizeihundeführer Armin Rötteler mit Luigi Parisi und seinem Staffordshire Terrier Nero. Foto: Michael Saurer
Wäre er ein Mensch, würde man von einem Stiernacken sprechen. Nero ist klein und gedrungen aber muskelbepackt, einen Hals kann man kaum erkennen. Sein Fell ist schwarz-braun meliert und seine Vorderläufe leicht höher als die hinteren, der Rücken fällt etwas ab. Für viele der Inbegriff eines Kampfhunds.
Doch Nero hat das Gemüt eines Zen-Mönchs. Stoisch reagiert der sieben Jahre alte Staffordshire Terrier auf die Ereignisse, die gerade auf ihn einprasseln. Auf den Polizeihund, der an ihm vorbeiläuft, auf den ...