Neue Heizung oder dämmen
Beim Kauf eines Altbaus drohen unter Umständen teure Nachrüstpflichten.
Katja Fischer
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Ein Altbau ist nicht unbedingt direkt bezugsfertig. Außerdem muss er in vielen Fällen energetisch auf einen modernen Standard gebracht werden. So sieht es der Gesetzgeber vor. Genauer gesagt: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Nachrüstpflichten innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf vor. Die Käufer müssen dafür also schon mal Extra-Kapital einplanen.
Eine Austauschpflicht trifft Öl- und Gasstandardheizkessel. Sie müssen grundsätzlich ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Wer einen Altbau mit so einer Anlage kauft, hat zwei Jahre Zeit für den Ersatz. "In diesem Alter arbeiten sie ...