Neue Regeln für Schlachthöfe

Gesetz soll ab 1. Januar gelten / Bei Verstößen drohen Bußgelder / Ausnahmen für kleine Betriebe.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Die Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen rufen seit Jahren Empörung hervor. In diesem Frühjahr wurden Betriebe dann zum Corona-Hotspot. Tönnies, Marktführer bei der Schweinezerlegung, musste deshalb den Betrieb zeitweilig stoppen. Ein eilig auf den Weg gebrachtes Gesetz gegen die Missstände legte die Koalition zunächst auf Eis. Doch nun sollen die schärferen Regeln kommen.

Was ist im Kern geplant?
Ein Verbot von Werkverträgen ab 1. Januar 2021. Anders als heute sollen keine Subunternehmen mehr in Schlachtereien tätig sein, die ihrerseits oft wieder Subunternehmen haben, sodass schlecht bezahlte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel