Kindern von 6 bis 13 Jahren hatte die Corona-Verordnung eigentlich Freizeit- und Amateursport ermöglicht – ohne Test. Doch nun wird die Regel neu interpretiert, was Vereine vor teure Probleme stellt.
Die Corona-Pandemie und ihre Einschränkungen hatten den Schul- und Vereinssport zum Erliegen gebracht. Bundesweite Lockerungen haben zwischenzeitlich dazu geführt, dass in den Schul- und Sporthallen sowie auf den Sportplätzen der Region wieder zumindest in Teilen der gewohnte Trubel Einzug hielt. Gerade Kinder sollten wieder ihrem sportlichen Bewegungsdrang nachgehen können.
Die Voraussetzungen dafür haben sich zuletzt geändert: Seit dem 14. Mai gilt in Baden-Württemberg die aktuelle Corona-Verordnung. Diese ist zunächst bis zum 11. Juni gültig und hatte es Kindern zwischen ...